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Bauprämien
Bauprämien für den Austausch von Fenstern und Türen

Der Austausch von Türen und Fenstern kann von den steuerlichen Abzügen für Bauarbeiten und Maßnahmen zur Energieeffizienz profitieren, die derzeit bis zum 31. Dezember 2026 gültig sind.

Mit dem Kauf Ihrer neuen Fenster und Türen von Piva Group S.p.A. können Sie zwei Steuervergünstigungen nutzen:

Renovierungsbonus
  • Gültig für außerordentliche Instandhaltungs- und Renovierungsarbeiten
  • Erstwohnsitz (2026): 50 % Steuerabzug – Ausgabenobergrenze 96.000 €
  • Andere Wohnungen: 36 % Steuerabzug – Ausgabenobergrenze 96.000 €
Ökobonus
  • Gültig für energetische Sanierungsmaßnahmen mit Verbesserung der thermischen Leistung des Gebäudes und Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Wärmedurchgangswerte.
  • Vivienda habitual (2026): deducción del 50 % – límite de gasto de 60.000 €
  • Andere Wohnungen und Nichtwohnimmobilien: 36 % Steuerabzug – Ausgabenobergrenze 60.000 €

Für beide Vergünstigungen erfolgt die Rückerstattung in Form eines Steuerabzugs in 10 jährlichen Raten gleicher Höhe.

Vorbehaltlich weiterer gesetzlicher Verlängerungen sinken die Sätze ab 2027 auf 36 % für Erstwohnsitze und auf 30 % für andere Immobilienarten.

Nullzinsfinanzierung
Piva Group S.p.A. & Cofidis

Neben den Steuervergünstigungen bietet Piva Group in Zusammenarbeit mit Cofidis eine exklusive Alternative an.

Immer Nullzins – ein innovatives, schnelles und anpassbares Finanzierungssystem, exklusiv für autorisierte Piva Group Händler.
Dank dieser Formel:

  • ist der Antragsprozess einfach und transparent,
  • sind die Konditionen vorteilhaft
  • wird der Kauf von Fenstern und Türen noch erschwinglicher

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Häufig gestellte Fragen (FAQ Bonus)
Wer kann die Steuerabzüge für den Austausch von Fenstern und Türen nutzen?

Von den Steuervergünstigungen können profitieren:

  • Eigentümer oder bloße Eigentümer
  • Inhaber dinglicher Nutzungsrechte (Nießbrauch, Nutzung, Wohnrecht)
  • Mieter oder Entleiher mit ordnungsgemäß registriertem Vertrag
  • Im Haushalt lebende Familienangehörige, die die Kosten tragen
  • Gewerbetreibende oder Freiberufler, für nicht betriebliche oder nicht zum Verkauf bestimmte Immobilien
  • Wohnungseigentümergemeinschaften, für Arbeiten an Gemeinschaftsbereichen
Welche Maßnahmen sind zulässig?

Folgende Maßnahmen können von den Steuerabzügen profitieren:

  • Austausch von Fenstern und Fenstertüren nach außen oder zu unbeheizten Räumen
  • Installation oder Austausch von Rollläden, Jalousien und Fensterläden, wenn sie mit dem Fensteraustausch verbunden sind oder der energetischen Verbesserung dienen
  • Austausch der Rollladenkästen durch isolierende Elemente
  • Austausch von Eingangstüren, die beheizte Bereiche von außen oder von nicht klimatisierten Räumen trennen
Welche Unterlagen sind erforderlich, um die Steuerabzüge für Fenster und Türen zu erhalten?

Um die Steuervergünstigungen zu nutzen, ist es wichtig, Folgendes aufzubewahren:

  • Rechnungen über die ausgeführten Arbeiten
  • Zahlungsbelege über spezielle Überweisungen für Steuerabzüge
  • Technische Datenblätter der installierten Produkte
  • Konformitätsbescheinigungen und Erklärung über die fachgerechte Montage des Installateurs
  • Eventuelle Baugenehmigung (CILA/SCIA) oder Erklärung, dass die Maßnahme keine solche erfordert
  • ENEA-Meldung, sofern gesetzlich vorgesehen
Wie ist das Verfahren zur Beantragung der Steuerabzüge für Fenster und Türen?

Um die Steuervergünstigungen zu erhalten, sind einige Schritte erforderlich:

  1. Voraussetzungen prüfen
    Sicherstellen, dass Sie zu den begünstigten Personen gehören (Eigentümer, Mieter, Nießbraucher, Wohnungseigentümergemeinschaften usw.) und dass die Maßnahme den geltenden Vorschriften entspricht.
  2. Produkte und Installationsfirma auswählen
    Fenster und Türen wählen, die die vorgeschriebenen Energieeffizienzanforderungen erfüllen, und ein qualifiziertes Unternehmen mit der Installation beauftragen.
  3. Unterlagen aufbewahren
    Rechnungen, Belege, technische Datenblätter der Produkte, Konformitätsbescheinigungen und Erklärungen des Installateurs sammeln und aufbewahren.
  4. Korrekte Zahlung durchführen
    Per spezieller Überweisung zahlen und dabei Verwendungszweck für Steuerabzüge, Steuernummer des Begünstigten und Firmendaten angeben.
  5. Meldung an ENEA senden (falls erforderlich)
    Die Übermittlung muss innerhalb von 90 Tagen nach Abschluss der Arbeiten über das offizielle ENEA-Portal mit SPID oder CIE erfolgen.
  6. Steuerabzug in der Steuererklärung angeben
    Die entstandenen Kosten werden über einen auf Jahresraten verteilten Steuerabzug zurückerstattet.

Für aktuelle Informationen empfiehlt es sich, die Website der italienischen Steuerbehörde zu konsultieren oder sich an einen Fachmann zu wenden.

Wie erfolgt die spezielle Überweisung?

Um die Steuerabzüge zu erhalten, muss die Zahlung per spezieller Bank- oder Postüberweisung für Steuervergünstigungen erfolgen.

Die Überweisung muss enthalten:

  • Verwendungszweck mit Bezug auf den Steuerabzug (zum Beispiel: Renovierungsarbeiten oder energetische Sanierung)
  • Steuernummer des Begünstigten des Steuerabzugs
  • USt-IdNr. oder Steuernummer des ausführenden Unternehmens

Zum Zeitpunkt der Zahlung genügt es, im Online-Banking oder am Schalter die bereits von Banken und Post vorbereitete Überweisungsart für Steuerabzüge auszuwählen.

Wie kann ich sicherstellen, dass ich Anspruch auf die Steuerabzüge für Fenster und Türen habe?

Um zu prüfen, ob die Maßnahme von den Steuervergünstigungen profitieren kann, empfiehlt es sich:

  • zu prüfen, dass die Immobilie bereits besteht und ordnungsgemäß im Kataster eingetragen ist
  • zu prüfen, dass der Austausch von Fenstern und Türen zu den zulässigen Maßnahmen gehört
  • die Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen technischen Anforderungen sicherzustellen (Energieeffizienz, Wärmedurchgangswerte usw.)

Für eine vollständige Bewertung empfiehlt es sich, einen Fachtechniker, den eigenen Steuerberater oder das Installationsunternehmen zu kontaktieren, das bei der Prüfung der Voraussetzungen und der Abwicklung unterstützen kann.